10.000€ Strafe – teure Bewerbungsfotos im WWW
Nach dem Erwerb seiner in Auftrag gegebenen Bewerbungsfotos kann man die Fotos verwenden wie man will? Weit gefehlt, wie aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervorgeht.
Die Chefin eines Fotostudios klagte gegen einen Mann, der sein bei ihr gemachtes Bewerbungsfoto auf seiner Internetpräsenz verwendete. „Er habe die Fotos extra nur für diesen Zweck anfertigen lassen.“ Und auch auf der CD waren Bilder in geringerer Auflösung, wie sie im Internet verwendet werden, vorhanden. Doch die Fotografin erklärte, dass es sich „allein um übliche Berwerbungsfotos handelte“.
Das Gericht gab der Frau Recht. Da die Fotos nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden dürfen, handelt es sich bei der „öffentlichen Zurschaustellung“ um eine Urheberrechtsverletzung. „lbst wenn bei der Auftragsannahme über eine weitere Online-Nutzung gesprochen worden sei, könne das im Zweifel nur so ausgelegt werden, dass seitens des Fotostudios lediglich der elektronische Versand an einzelne Arbeitgeber gemeint gewesen wäre – nicht aber die Veröffentlichung auf einer werbenden Internetseite.“